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Antikörpertherapie

Antikörper gegen den HER2-Rezeptor

Die Kommunikation zwischen Zellen, ihr Wachstum und ihre Teilung wird über zahlreiche Botenstoffe und die Signale, die sie über Bindung an Zellrezeptoren auslösen, gesteuert  (siehe auch
neue Therapieansätze)
Ein Rezeptor, der bei circa ¼ aller Brustkrebstumore vermehrt nachgewiesen wird, ist der humane epitheliale Wachstumsfaktor Rezeptor HER2. Dieses Protein wird auch bei gesunden Zellen gebildet und erfüllt hier eine Funktion bei der Entwicklung von  Brustgewebe. Man weiß heute, dass bei Frauen, deren Tumore hohe Spiegel dieses Proteins aufweisen, die Tumore meist schneller wachsen, da sie sehr empfindlich auf Wachstumssignale reagieren.

Abb.1: Wachstumsfaktor Rezeptor HER2

Das über HER2 gesteuerte unkontrollierte Wachstum kann heute mit einem monoklonalen Antikörper oder einem Tyrosinkinsasehemmer gebremst werden. Der Antikörper bindet außerhalb der Zelle spezifisch an den Wachstumsfaktor-Rezeptor HER2 ohne die Signalweiterleitung zur Teilung der Tumorzelle auszulösen. Die Tyrosinkinasehemmer greifen dagegen in der Zelle an dem HER2 Rezeptor an und blockieren ebenfalls die Signalweiterleitung. Wachstum und Teilung des HER2-positiven Tumors werden durch beide Wirkmechanismen blockiert.


Die Therapie mit dem Antikörper kommt heute bei Brustkrebspatientinnen in Frage, bei denen ein HER2 überexprimierender Tumor nachgewiesen wurde, die Krebszellen also vermehrt diesen Rezeptor ausbilden.
 
Nachdem in Studien zunächst gezeigt werden konnte, dass der Antikörper bei fortgeschrittenem Brustkrebs wirksam ist und das Überleben der Patientinnen verlängern kann, ist heute auch der Nutzen einer adjuvanten Therapie  zur Vorbeugung von Rückfällen bei Patientinnen, deren Tumor mit einer Operation entfernt werden konnte und bei der keine Metastasen vorliegen, belegt. 

Meist wird der Antikörper mit einem Chemotherapeutikum kombiniert oder im Anschluss an eine Chemotherapie verabreicht. Somit ersetzt er nicht bewährte Therapieverfahren, sondern ergänzt sie – zum Vorteil der Patientin.

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(av/me)
AZP-6272/09

Letzte Aktualisierung: 17.08.2009


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